Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, benötigt einen Gabelstapler-Führerschein sowie die nachfolgenden jährlichen Unterweisungen. Bei Jürgen A. Rippel e.K. können sowohl die Mitarbeiter von Firmenkunden als auch Privatkunden den notwendigen Staplerschein machen.
Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Wer ein Flurförderzeug bedienen will, benötigt nicht nur Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sondern muss auch über einen Gabelstapler-Führerschein verfügen.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Schulung sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt.
Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die Person nachweisen können, dass sie über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Staplers verfügt.
Jürgen A. Rippel e.K. bietet an, die sich nach dem Erfahrungsstand der Teilnehmer/-innen richten. Wer Fahrerfahrung hat, kann schon innerhalb einer zweitägigen Ausbildung den Staplerschein machen.
In der Regel erfolgen Gabelstapler-Führerschein-Kurse, die dem Erwerb eines personenbezogenen „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ dienen, in Vollzeit und enden mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Der Gabelstapler-Führerschein ist unbefristet gültig. Allerdings müssen Personen, die beruflich ein Flurförderzeug bedienen, im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes einmal im Jahr an einer entsprechenden Unterweisung teilnehmen.
Gabelstapler – Ausbildung, Prüfung, Einsatz | Rechtliche Grundlagen
Besonders wichtig für Sie:
Außerdem sind folgende Regelwerke zu beachten:
Die Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung haben Verordnungscharakter. Darauf folgt: Die Regelwerke sind bindend für Sie!
Weitere Vorschriften im Umgang mit Flurförderzeugen
· StVO
· FeV
· ArbStättV
Straßenverkehrsordnung
Fahrererlaubnis-Verordnung
Arbeitsstättenverordnung
· DIN ISO 5053
· ISO 1074
· ISO 2330
Kraftbetriebene Flurförderzeuge – Begriff
Gabelstapler (Standsicherheitsversuche)
Gabelzinken, technische Bedingungen
Verantwortung Ladungssicherung – Risiko und Gefahr
Eine ausreichend gesicherte Ladung von Straßenfahrzeugen ist für die allgemeine Verkehrssicherheit unabdingbar. Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das Jahr 2013 auf deutschen Straßen 579 Unfälle mit Personenschaden, deren Ursache auf eine unzureichende Ladungssicherung zurückzuführen war. Weiterhin ergab eine statistische Erhebung des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass von 2.170 kontrollierten Lkws nur 35% ihre Ladung so gesichert hatten, wie es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorsieht.
Um Personen- und Sachschäden zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen, ist nicht nur die die Beachtung der Geschwindigkeit oder des Abstands vonnöten – die ebenfalls zu den häufigsten Unfallursachen zählen – sondern auch ein wachsendes Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf eine ausreichende Ladungssicherung. Daher sollten Sie stets auf einen ordnungsgemäßen Transport Ihrer Ladung achten. Der Bußgeldkatalog 2020 mitsamt der Bußgeldtabelle sieht bei einer Missachtung der Ladungsvorschriften oder falscher Ladungssicherung verschiedene Strafmaßnahmen vor.
Dass das Thema Ladungssicherung ernst genommen werden sollte, zeigt auch folgender Artikel aus den Westfälischen Nachrichten:
„Am Mittwoch um 16 Uhr kontrollierten Polizisten an der Robert-Bosch-Straße einen LKW-Kipper mit einem Tieflader-Anhänger. Die Beamten bemerkten sofort, das der auf dem Anhänger transportierte Bagger falsch gesichert war, berichtet die Polizei. Außerdem war in einem Reifen des Anhängers im Bereich der Lauffläche ein Loch. Auch die Ladung des Kippers – Metallrohre, ein alter Dieseltank und ein Stahlkabel – war falsch gesichert. Zudem war der LKW überladen. Den 57-jährigen Fahrer aus Hessen erwartet ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg, der Halter aus Thüringen muss 270 Euro zahlen und bekommt ebenfalls einen Punkt.
Bei der Schwerpunktkontrolle wurden zehn LKW kontrolliert. Die Beamten mussten acht Anzeigen fertigen, in fünf Fällen durften die LKW nicht weiterfahren.“
(Westfälische Nachrichten, Freitag, 23. März 2018, Nr. 70)
Staplerschein erwerben bei Jürgen A. Rippel e.K.
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, benötigt einen Gabelstapler-Führerschein sowie die nachfolgenden jährlichen Unterweisungen. Bei Jürgen A. Rippel e.K. können sowohl die Mitarbeiter von Firmenkunden als auch Privatkunden den notwendigen Staplerschein machen.
Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Wer ein Flurförderzeug bedienen will, benötigt nicht nur Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sondern muss auch über einen Gabelstapler-Führerschein verfügen.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Schulung sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt.
Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die Person nachweisen können, dass sie über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Staplers verfügt.
Jürgen A. Rippel e.K. bietet an, die sich nach dem Erfahrungsstand der Teilnehmer/-innen richten. Wer Fahrerfahrung hat, kann schon innerhalb einer zweitägigen Ausbildung den Staplerschein machen.
In der Regel erfolgen Gabelstapler-Führerschein-Kurse, die dem Erwerb eines personenbezogenen „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ dienen, in Vollzeit und enden mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Der Gabelstapler-Führerschein ist unbefristet gültig. Allerdings müssen Personen, die beruflich ein Flurförderzeug bedienen, im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes einmal im Jahr an einer entsprechenden Unterweisung teilnehmen.