Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Ausbildung und Weiterbildung von Berufskraftfahrern neu. Es beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung und der für sie nun verpflichtenden 35-stündigen Weiterbildung (5 x 7 Stunden je 60 Minuten).

Durch das BKrFQG soll die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer optimiert werden. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Sie bilden auch die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Ausbildung und Weiterbildung für Berufskraftfahrer anbieten.

Beschleunigte Grundqualifikation

Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.

Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung“, der die Anforderungen erfüllt).

Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

Weiterbildung LKW / BUS

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufend zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen.

Sinkender Kraftstoffverbrauch und geringere Beanspruchung von Verschleißteilen eines Lkw: Mit Eco-Trainings können erhebliche Einsparpotentiale realisiert werden (bis zu 12% der Kosten für Kraftstoff, Reifen und Reparaturen). Dies haben Fahrerschulungen bewiesen. Dieses Modul zeigt dem Ausbilder, wie er Eco-Trainings durchführen kann, und den Teilnehmern, wie sie ihre Fahrweise so optimieren, dass sie die Umwelt und den Geldbeutel ihres Arbeitgebers schonen.

Die Inhalte:

  • Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
  • Fahrwiderstände / Fahrphysik
  • Die Eco-Fahrphilosophie
  • Fahrer-Motivation zu wirtschaftlichem Fahren
  • Umweltschutz
  • Kinematische Kette

Unzureichende Ladungssicherung bei Lkw ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Laut BG Verkehr ist ein maßgeblicher Teil der meldepflichtigen Unfälle auf eine mangelhafte Ladungssicherung zurückzuführen. Oftmals verlangen Reihenfolge der Be- und Entladung, Art des Ladegurts, Art des Fahrzeugs und die Verpackung eine andere Sicherungsmethode. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul für Lkw.

Hinweis: Praxis auf Anfrage!

Die Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Auftretende Kräfte im Straßenverkehr
  • Einflüsse durch die Fahrweise
  • Lastverteilung und Nutzvolumen
  • Sicherungsarten (Formschluss, Direktzurren, Niederzurren)
  • Verwendung und Überprüfung von Haltevorrichtungen
  • Be- und Entladen (u.a. Standsicherheit / Kippgefahr, Hilfsmittel)
  • Ladungssicherungs-Basismaterialliste für die praktische Durchführung des Moduls für Lkw-Fahrer

Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch, um die Gefahren für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu senken.

Die Inhalte:

  • Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, Arbeits- und Bereitschaftszeiten und zum digitalen / analogen Kontrollgerät sowie zu den damit verbundenen Mitführpflichten gemäß EG- und AETR-Richtlinien sowie dem Arbeitszeitgesetz
  • Auffrischung von Verkehrsregeln und Erläuterung neuer Vorschriften zu den Themen Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum und Reißverschlussverfahren sowie neuer Verkehrszeichen

Auch der hohe Standard moderner Sicherheitstechniken im Lkw kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Das Modul Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit vermittelt den Teilnehmern fahrphysikalische Kenntnisse und hilft, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen, zu vermeiden bzw. sie zu bewältigen. Moderne Sicherheitssysteme werden in ihrer Funktionsweise vorgestellt. Maßnahmen und Checks, um der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen.

Die Inhalte:

  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Gefahren in Kurven (Unter- bzw. Übersteuern)
  • Funktionsweise, Vorteile und Grenzen moderner Sicherheitssysteme (u.a. ABS, ASR, EBS, ESP, Abstandsregelsysteme)
  • Die wichtigsten Bremsmethoden
  • Diebstahl, Schleusung

Die Rolle des Lkw-Fahrers hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. In einem veränderten Marktumfeld prägen Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg ganz entscheidend.

Anhand von zahlreichen Beispielen wird gezeigt, wie der Fahrer – u.a. über sein Erscheinungsbild und die Kommunikation beim Kunden vor Ort – aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Image zu verleihen. Der Dozent gibt viele Praxistipps aus seinen eigenen Erfahrung als Lkw / KOM-Fahrer.

Die Gesamtlage der deutschen Transport- und Logistikwirtschaft wird fundiert und in zahlreichen Schaubildern dargestellt, so dass der Fahrer seine entscheidende Rolle im Gesamtzusammenhang erkennt und damit motiviert wahrnehmen kann.

Weitere Themen, die den Fahrer als Profi ausweisen.

Abruf von Top-Leistung durch aktive Gesundheitsvorsorge.

Die Inhalte:

  • Marktumfeld des Güterverkehrs / Personenverkehrs
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Corporate Identity, Fahrzeug und Fahrer
  • Kommunikation und Umgang mit verschiedenen Gesprächspartnern
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
    Richtige Ernährung