Staplerschein erwerben bei Jürgen A. Rippel e.K.
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Flurförderzeug arbeitet, benötigt einen Gabelstapler-Führerschein sowie die nachfolgenden jährlichen Unterweisungen. Bei Jürgen A. Rippel e.K. können sowohl die Mitarbeiter von Firmenkunden als auch Privatkunden den notwendigen Staplerschein machen.
Gabelstapler spielen für den innerbetrieblichen Transport in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Wer ein Flurförderzeug bedienen will, benötigt nicht nur Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sondern muss auch über einen Gabelstapler-Führerschein verfügen.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Schulung sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt.
Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die Person nachweisen können, dass sie über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Staplers verfügt.
Jürgen A. Rippel e.K. bietet an, die sich nach dem Erfahrungsstand der Teilnehmer/-innen richten. Wer Fahrerfahrung hat, kann schon innerhalb einer zweitägigen Ausbildung den Staplerschein machen.
In der Regel erfolgen Gabelstapler-Führerschein-Kurse, die dem Erwerb eines personenbezogenen „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ dienen, in Vollzeit und enden mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Der Gabelstapler-Führerschein ist unbefristet gültig. Allerdings müssen Personen, die beruflich ein Flurförderzeug bedienen, im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes einmal im Jahr an einer entsprechenden Unterweisung teilnehmen.