Verantwortung Ladungssicherung – Risiko und Gefahr
Eine ausreichend gesicherte Ladung von Straßenfahrzeugen ist für die allgemeine Verkehrssicherheit unabdingbar. Das Statistische Bundesamt verzeichnete für das Jahr 2013 auf deutschen Straßen 579 Unfälle mit Personenschaden, deren Ursache auf eine unzureichende Ladungssicherung zurückzuführen war. Weiterhin ergab eine statistische Erhebung des Kraftfahrt-Bundesamtes, dass von 2.170 kontrollierten Lkws nur 35% ihre Ladung so gesichert hatten, wie es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorsieht.
Um Personen- und Sachschäden zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen, ist nicht nur die die Beachtung der Geschwindigkeit oder des Abstands vonnöten – die ebenfalls zu den häufigsten Unfallursachen zählen – sondern auch ein wachsendes Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf eine ausreichende Ladungssicherung. Daher sollten Sie stets auf einen ordnungsgemäßen Transport Ihrer Ladung achten. Der Bußgeldkatalog 2020 mitsamt der Bußgeldtabelle sieht bei einer Missachtung der Ladungsvorschriften oder falscher Ladungssicherung verschiedene Strafmaßnahmen vor.
Dass das Thema Ladungssicherung ernst genommen werden sollte, zeigt auch folgender Artikel aus den Westfälischen Nachrichten:
„Am Mittwoch um 16 Uhr kontrollierten Polizisten an der Robert-Bosch-Straße einen LKW-Kipper mit einem Tieflader-Anhänger. Die Beamten bemerkten sofort, das der auf dem Anhänger transportierte Bagger falsch gesichert war, berichtet die Polizei. Außerdem war in einem Reifen des Anhängers im Bereich der Lauffläche ein Loch. Auch die Ladung des Kippers – Metallrohre, ein alter Dieseltank und ein Stahlkabel – war falsch gesichert. Zudem war der LKW überladen. Den 57-jährigen Fahrer aus Hessen erwartet ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg, der Halter aus Thüringen muss 270 Euro zahlen und bekommt ebenfalls einen Punkt.
Bei der Schwerpunktkontrolle wurden zehn LKW kontrolliert. Die Beamten mussten acht Anzeigen fertigen, in fünf Fällen durften die LKW nicht weiterfahren.“
(Westfälische Nachrichten, Freitag, 23. März 2018, Nr. 70)